Infos zur Verlängerung der Bewilligung, zu RAT und zum Betrieb auf 70 MHz

  • 12.11.25, 17:07
  • Willi Kraml
  •   Alle Verbände ÖVSV Dachverband
 (c) Banksy 2004

Auch dieses Jahr werden am 31.12.2025 jene Amateurfunkbewilligungen, die in den Jahren mit den Endziffern „8“ und „9“ ausgestellt wurden erlöschen. Die Fernmeldebehörde hat den betroffenen Funkamateuren und Vereinen Ende Oktober eine entsprechende Information, die auch die genauen Bewilligungsdaten enthält per Post zugeschickt. Die Behörde empfiehlt eine neue Bewilligung im gleichen Umfang wie bisher über ihr Kundenportal/RAT (Details siehe weiter unten) zu beantragen, es aber leider verabsäumt darüber zu informieren, dass und wie dies auch per E-Mail oder Post möglich ist.

Der ÖVSV hat die Fernmeldebehörde darauf hingewiesen und sie ersucht, die auslaufenden Genehmigungen gesetzeskonform zu verlängern wie dies das TKG 2021 im § 39. (2) vorsieht. Dies ist nun geschehen und die Fernmeldebehörde weist auf ihrer Homepage darauf hin, dass eine Beantragung im RAT wenn möglich zu bevorzugen sei, aber auch darauf, dass der „bisherige Weg“ via E-Mail oder Post natürlich auch möglich ist. Ein entsprechendes Formular für die Beantragung per E-Mail oder Post haben wir hier auf der ÖVSV-Homepage bereitgestellt.

Wenn Sie eine ID-Austria besitzen und Ihr persönliches Rufzeichen verlängern möchten, empfehlen wir Ihnen die Nutzung des RAT. Durch die Anmeldung an dem Portal RAT mit der ID-Austria hat die Behörde alle persönlichen Daten bereits im System vorliegen, Sie sparen Gebühren, können die Antragstellung Online verfolgen und die Abwicklung ist rascher. Wenn Sie noch keine ID Austria haben, ist es recht einfach diese zu beantragen. Sie müssen dazu das 14. Lebensjahr vollendet haben, eine Österreichische Staatsbürgerschaft oder ausreichend Bezug zu Österreich haben und im Besitz eines geeigneten Smartphones sein, mit dem Sie die App „ID Austria“ verwenden können.
Besuchen Sie dazu die Website https://www.id-austria.gv.at und wählen Sie den Punkt „ID Austria registrieren“.

Information für Vereine:

Das RAT funktioniert auch für die Beantragung von Klubfunkstellen. Sie müssen sich dazu als Verein im Unternehmensserviceportal (usp.gv.at) registrieren. Das ist in wenigen Schritten erledigt. Ich habe das auch bereits für einen Verein gemacht. Wählen Sie dazu die Option „Ohne FinanzOnline registrieren“. Senden Sie dann eine E-Mail mit der Zentralen Vereinsregister-Nummer (ZVR) und draufhin erhalten Sie alle Informationen, über den weiteren Ablauf. Am RAT melden Sie sich dann über den Menüpunkt  „Unternehmensserviceportal“ und ihrer persönlichen ID-Austria oder der USP-Kennung an.

Bei Relaisfunkstellen und Bakensendern sieht das Ganze leider anders aus. Ein entsprechendes Formular gibt es nämlich bei Redaktionsschluss im RAT noch immer nicht (siehe auch weiter unten „Probleme mit dem RAT“).

Sie können auf das Informationsschreiben auch einfach schreiben, dass Sie die Bewilligung im selben Umfang wie bisher ausgestellt haben wollen. Das Ausfüllen aller technischen Daten ist nicht erforderlich. Sie müssen auch nicht bestätigen, dass Sie keine ID Austria haben. Bei der Verlängerung der Bewilligung per E-Mail geben Sie unbedingt die Geschäftszahl und das Bewilligungsdatum der bestehenden Bewilligung an. So hat das auch im vergangenen Jahr gut funktioniert.

 

Probleme mit RAT:

Das RAT sollte ein einfaches Tool werden, um Bewilligungen zu verlängern oder neu zu beantragen. Als das RAT in Betrieb gegangen ist, war es so wie es aussieht noch nicht im vollen benötigten Umfang fertig gestellt. Die Software hat folgende, grundlegende Funktionen nicht erfüllt:

  • Aufrufen der Daten von bestehenden Genehmigungen
  • Ansuchen für Relaisfunkstellen und Bakensender
  • Nicht für Smartphones geeignet (Dynamic responsive design) da es nur mit einer Auflösung von 1920 x 1080 Pixel verwendet werden kann. Das wäre nicht das größte Problem, aber ist heute eigentlich ein Standard so wie die Barrierefreiheit.
  • Möglichkeit einer Verlängerung im selben Umfang wie im TKG 2021 § 39. (2) vorgesehen.

Damit sind eigentlich für uns wichtige Grundfunktionen derzeit nicht verfügbar. Wir hoffen das diese so rasch wie möglich implementiert werden.

Wie schon oben beschrieben ist das RAT ein nützliches Tool, schön wäre gewesen, wenn es erst nach der vollständigen Umsetzung aller benötigten Funktionen in Betrieb gegangen wäre.

 

Funkbetrieb auf 70MHz 

Auf Wunsch unserer Mitglieder hat der ÖVSV das Thema Funkbetrieb auf 70 MHz Anfang dieses Jahres aufgegriffen und sich dafür eingesetzt, dass wir in Österreich auch schon vor der Aufnahme des Frequenzbereiches in die Amateurfunkfrequenzbereiche der Frequenznutzungsverordnung probeweise Amateurfunkbetrieb machen können. In vielen Nachbarländer ist der Betrieb auf 70 MHz ja schon lange möglich, teilweise mit erheblichen Leistungen. Dazu haben wir das Thema im Ministerium angesprochen. Leider konnten wir noch keine allgemeine Freigabe für das 70MHz Band für den Amateurfunk erreichen, so wurde uns die Möglichkeit eines Testbetriebs lt. TKG vorgeschlagen. Die Vorgehensweise wurde entsprechend koordiniert und wir haben die Mitglieder, die sich für einen 70 MHz Betrieb interessiert darüber informiert. Leider ist die Koordinierung noch vor dem Inkrafttreten der neuen TKGV (Telekommunikationsgebührenverordnung) geschehen. Nach dem neuen Verrechnungsmodell würden nun auch Testbetriebe nach Spektrum (Bandbreite x Gebiet x Frequenzkategorie) berechnet.

Dieses Modell ist für den Amateurfunk denkbar ungünstig und hätte für den einzelnen Funkamateur Gebühren von EUR 10.000,-- ergeben. Wir sind da so wie auch viele kommerzielle Funkdienste in eine „Falle getappt“, da sich bei der Begutachtung der TKGV offenbar niemand diese Kosten genauer angesehen und sie beeinsprucht hat.

Ich möchte anmerken dass auch bei kommerziellen Funkdiensten diese Gebühren für einen Testbetrieb ebenfalls nicht mehr finanzierbar sind, was den Wirtschaftsstandort Österreich gefährdet.

Chris, OE1VMC steht im regen Austausch mit der Fernmeldebehörde, um den Funkbetrieb im Amateurfunk auf 70MHz zu ermöglichen. Leider haben wir das 11-jähre Sonnenfleckenmaximum verpasst. Das war ja auch ein wichtiger Grund, warum wir hier schnell eine Lösung gesucht haben. 

Die aktuellen Probleme (und noch sind nicht alle gelöst) mit der Integration der Vergebührung des Amateurfunkdienstes in die TKGV zeigen, dass dies keine gute Lösung war. Ohne Mühe hätte auch die Amateurfunkgebührenverordnung bestehen bleiben können.

 

 OE7AAI, OE1VMC, OE1MCU

Zu den Formularen (Beantragung einer Amateurfunkbewilligung)